Die Augenchirurgie mit einem Laser wird auch Refraktive Chirurgie genannt. Darunter fallen jegliche Arten von Augenoperationen, die Kontaktlinsen oder eine Brille zu Korrektur von Fehlsichtigkeiten ersetzen sollen. Mit dieser können Sehfehler wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) aber auch Augenkrankheiten wie Diabetische Retinopathie (eine Erkrankung der Netzhaut) verringert bis ganz behoben werden. Das Ziel aller Operationsmethoden ist, die Hornhaut zielgerecht zu verändern, um so die Lichtbrechung zu beeinflussen.
Hierzu werden vorrangig drei Methoden eingesetzt. Die am häufigsten gewählte Form mit der Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung behandelt werden können ist LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis). Hierbei wird die Hornhaut teilweise nach oben geklappt und das darunter liegende Gewebe partiell mit einem Laser abgetragen. Der Vorgänger der Lasik-Methode ist die PRK (Photorefraktive Keratektomie). Sie wird dann vorgeschlagen, wenn ein Patient nicht für einen Eingriff mit LASIK geeignet ist, aber auch bei leichter Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmung. Bei dieser Eingriffsmethode wird die Augenoberfläche direkt mit einem Laser behandelt. Die dritte Behandlungsmethode heißt LASEK (Laser Epithelial Keratomileusis) und ist eine Kombination aus den beiden oben genannten Methoden. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn der Patient eine dünne Hornhaut hat oder er für LASIK nicht geeignet ist. Bei dieser Art von Eingriff wird durch äußere Anwendung von Alkohol eine Hornhautklappe angelegt und das darunter liegende Gewebe mit einem Laser abgetragen. Doch nicht jeder kommt für einen refraktiven Eingriff in Frage.
Private Krankenkassen übernehmen in einigen Fällen die Kosten partiell oder sogar ganz. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist dies generell nicht möglich, da refraktiv-chirurgische Eingriffe nicht als erstattungsfähige Operationen gelten.