Wer unter Fehlsichtigkeit der Augen wie etwa Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit leidet, der muss zur Korrektur eine Sehhilfe tragen. Meist wird vom Augenarzt eine Brille verordnet. Je größer diese Fehlsichtigkeit ist desto dicker werden die Brillengläser. Natürlich gibt es die Möglichkeit dünnere Gläser zu kaufen, diese sind aber meist extrem teuer. Deswegen weichen viele Menschen auf Kontaktlinsen aus. Diese können jedoch nur eine gewisse Anzahl Stunden pro Tag getragen werden, sodass sie keine optimale Lösung sind. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen heute nichts mehr für die Anschaffung einer Brille oder Kontaktlinsen, auch wenn diese vom Träger als Sehhilfe zum täglichen Leben gebraucht werden. Bei den privaten Krankenversicherungen kommt es auf den Versicherungstarif an, ob und wie viel von den Kosten für Sehhilfen übernommen werden.
Fehlsichtigkeiten können aber auch durch einen schnellen, schmerzlosen Eingriff mithilfe der Femto Lasik behoben werden. Diese gehört in den Bereich der refraktiven Chirurgie und wird in Augenlaserzentren oder von speziell ausgebildeten Augenärzten angeboten. Dabei können die meisten Patienten, die sich die Augen lasern lassen, unmittelbar nach dem Eingriff auf ihre Sehhilfe komplett verzichten.
Trotz der großen Erfolge bei der Augenlaserbehandlung wird dieser Eingriff nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. In Einzelfällen wurden aber die Kosten auch schon übernommen, jedoch hatten die Betroffenen extrem schlechte Augen. Auch bei PKVs (private Krankenversicherung bzw. private Krankenkassen) ist es eher selten, dass die Kosten einer Lasik oder Femto-Lasik Behandlung übernommen werden. Um dennoch abzuklären, ob eine Kostenübernahme für den Eingriff durch die Krankenkasse möglich ist, sollte man einen Antrag direkt bei der zuständigen Krankenkasse stellen. In diesem sollte kurz erläutert werden, warum dieser Eingriff benötigt wird.